Sogenannte Verdunstungskühlanlagen (Hersteller und Betreiber) müssen aufgrund der 42. BImSchV seit dem 19. August 2017 hygienisch betrieben werden!
Ziele der Verordnung:
- bessere Kontrolle von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern
- strengere Betreiberpflichten
- Verhinderung einer Verkeimung des Kühlturms mit Legionellen
- Minimierung des gesundheitlichen Risikos für die Bevölkerung
Wesentliche Betreiberpflichten:
- Regelmäßige Prüfungen
- Checklisten gemäß Prüfvorschriften
- Hygienechecks und Massnahmen
- Wartungsmaßnahmen | VDI-Kühlturmregel (VDI 2047 Blatt 2)
Die notwendigen Checklisten sind mit der HygieneApp optimal darstellbar und die Kontrolle der einzelnen Bereiche einfach und effizient machbar.
Ebenso können Sie Ihre Mitarbeiter-Schulungen rund um die 42. BImSchV (und alle anderen betrieblichen Schulungen) über unsere E-Learning Plattformen durchführen.
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